Verfahrensfreie Vorhaben
Bestimmte Bauvorhaben können ohne Baugenehmigung errichtet werden und benötigen kein Genehmigungsfreistellungsverfahren.
Der Bauherr ist dafür verantwortlich, dass das Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Im Einzelnen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde oder an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Kontaktinformationen:
Bürgerservice Bereich Miltenberg: Gemeinden Altenbuch, Amorbach, Bürgstadt, Collenberg, Dorfprozelten, Eichenbühl, Faulbach, Großheubach, Kirchzell, Kleinheubach, Klingenberg, Laudenbach, Miltenberg, Mönchberg, Neunkirchen, Röllbach, Rüdenau, Schneeberg, Stadtprozelten,Weilbach, Wörth.
Bürgerservice Bereich Obernburg: Gemeinden Elsenfeld, Erlenbach, Eschau, Großwallstadt, Hausen, Kleinwallstadt, Leidersbach, Mömlingen, Niedernberg, Obernburg, Sulzbach.Informationen des BayernPortals: